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Abrechnungsgrundlage für Architektenleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese Gebührenordnung wurde durch Bundesgesetz erlassen und regelt die Vergütung von Ingenieuren in weitem Umfang. Sie stellt in der überwiegenden Zahl der Fälle eine verlässliche und transparente Basis dar.

Das Honorar als ein bestimmter Prozentsatz der Baukosten ist in einer Tabelle festgelegt und wird durch Zu- und Abschläge an die jeweilige Bauaufgabe angepasst.

Bei bestimmten, insbesondere bei kleineren Aufträgen kann auch eine davon abweichende Abrechnungsmethode (Zeithonorar oder Pauschalsumme) vereinbart werden.

Honorierung