Abrechnungsgrundlage für
Architektenleistungen ist die Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI). Diese Gebührenordnung wurde durch Bundesgesetz
erlassen und regelt die Vergütung von Ingenieuren in weitem
Umfang. Sie stellt in der überwiegenden Zahl der Fälle eine
verlässliche und transparente Basis dar.
Das Honorar als ein bestimmter Prozentsatz der
Baukosten ist in einer Tabelle festgelegt und wird durch Zu- und
Abschläge an die jeweilige Bauaufgabe angepasst.
Bei bestimmten, insbesondere bei kleineren
Aufträgen kann auch eine davon abweichende Abrechnungsmethode
(Zeithonorar oder Pauschalsumme) vereinbart werden.